Bei wem sollen die Kinder/das Kind in Zukunft leben?

Bevor ihr euch vor Gericht um eure Kinder/euer Kind streitet, solltet ihr versuchen es unter euch zu klären. Besprecht gemeinsam welche Lösung für die Kinder/das Kind am besten wäre. Kommt ihr dabei zu keiner Einigung, mit der beide leben können, so besteht noch die Möglichkeit einen Pädagogen oder Psychologen einzuschalten. Dieser wird sich dann nicht nur mit euch unterhalten, sondern auch mit den Kindern/dem Kind und so seine Entscheidung abwägen. Ein Streit vor Gericht ist somit wirklich die letzte Instanz, wenn alles andere gescheitert ist, denn für Kinder ist die Scheidung schon schwer genug. Ein Gerichtsstreit würde sie nur zusätzlich noch belasten.

Alleiniges Sorgerecht oder doch gemeinsames?

Damit ein Kind nicht unter der Trennung von einem Elternteil leiden muss ist ein alleiniges Sorgerecht eher unüblich. Es wird nur dann ausgesprochen, wenn der Ex-Partner kein Interesse an den Kindern/dem Kind hat oder gänzlich unbekannt ist. Somit haben meist beide Elternteile das Sorgerecht und sind gleichberechtig, wenn es um die Angelegenheiten der Kinder/des Kindes geht. Die Eltern müssen sich also weiterhin gemeinsam Gedanken darüber machen, welche wichtigen Entscheidungen für das Kind/die Kinder zu treffen sind, darunter fallen Entscheidungen hinsichtlich der Schule, Ausbildung oder auch des Vermögens. Im Vordergrund dabei steht natürlich das Wohlbefinden des Kindes und dessen Gesundheit. Sind die Kinder schon etwas älter, können sie selbst entscheiden zu wem sie ziehen möchten, ihre Meinung wird dann vom Gericht berücksichtigt.

Anspruch auf Kinderunterhalt!

Bei Kinderunterhalt muss zuerst unterschieden werden zwischen Betreuungsunterhalt und Barunterhalt. Betreuungsunterhalt, sind die Leistungen für Pflege, Erziehung, Nahrung, Kleidung oder Wohnung.  Barunterhalt wird von dem Elternteil geleistet, das nicht mit dem Kind zusammenlebt.

Wie hoch der Unterhalt am Ende ausfällt, wird meist vom zuständigen Jugendamt festgelegt, sofern die Eltern selbst keine Summe festlegen konnten. Nur in ganz besonders schwierigen Fällen und somit auch nur selten kommt hier das Gericht zum Einsatz. Generell richtet sich die Höhe des Unterhalts nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes/der Kinder. Wichtig ist hierbei, dass dem Unterhaltspflichtigen noch genug Geld bleibt, um ihm die Existenz zu sichern. Einen Anhaltspunkt wieviel Geld dem Unterhaltsberechtigten zusteht findet ihr in der DüsseldorferTabelle03/04 (Alte Bundesländer) bzw. BerlinerTabelle03/04 (Neue Bundesländer).

Obwohl ihr die Höhe des Unterhalts selbst festlegen könnt, ist es wichtig den Unterhaltsanspruch vom Jugendamt oder Gericht titulieren zu lassen, denn erst dann muss der Unterhaltspflichtige wirklich zahlen. Vereinfacht werden kann das Verfahren, wenn der Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts das Unterhaltsgeld festlegt. So wird die Höhe automatisch tituliert und an die Nettolohnentwicklungen, sowie die Altersstufen des Kindes angepasst.

Sollte der Unterhaltspflichtige falsche Angaben gemacht haben, kann ein Klageverfahren eingeleitet werden, um so die Ansprüche geltend zu machen. Bezieht der Unterhaltspflichtige Arbeitslosengeld oder Rente und zahlt deshalb keinen Unterhalt ist ein Abzweigungsantrag bei der jeweiligen Stelle (Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung) zu stellen. So wird sichergestellt, dass das Geld direkt zum Unterhaltsberechtigten weitergeleitet wird.

Sollte der Unterhaltsberechtigte keine Unterhalt oder nur wenig Unterhalt bekommen, da sonst die Existenz des Ex-Partners gefährdet wäre, kann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden. Ist das Kind jünger als 12 Jahre kann maximal ein Vorschuss für 72 Monate gewährt werden, der sofort zurückgezahlt werden muss, wenn der Unterhaltspflichtige dazu in der Lage ist.

Wie schon bei der Scheidung an sich und der Sorgerechtsregelung sollte auch bei der Unterhaltszahlung das Gericht der letzte Schritt sein. Möglichkeit wäre hier die Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung, worauf der Unterhaltspflichtige im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe rechnen muss. Raten sie ihrem Ex-Partner deshalb bei finanziellen Problemen die entsprechenden Ämter um Hilfe zu bitten, damit dieser letzte Schritt nicht nötig wird.